
Oft wird in den Niederlanden eine niederländische besloten vennootschap (B.V.), ähnlich wie eine GmbH, notariell gegründet. Ein wichtiger rechtlicher Grund für die Gründung einer B.V. (statt einer Zweigniederlassung) ist die Beschränkung der Haftung. Eine B.V. muss über ein Anteilskapital (Stammkapital) verfügen.
Es gelten keine Mindestanforderungen für das Anteilskapital einer B.V. (Stammkapital). Es ist deshalb möglich, dass nur ein Anteil mit Stimmrecht mit einem Nennwert von z.B. € 1 von einem Anteilseigner gehalten wird. In Deutschland beträgt das Stammkapital einer GmbH mindestens € 25.000.
Ein wichtiger Unterschied bzgl. des Geschäftsführers einer B.V. ist, dass er eine Privatperson, aber auch eine juristische Person sein kann.
Körperschaftsteuersätze
Eine in den Niederlanden ansässige B.V. ist körperschaftsteuerpflichtig für den erzielten Gewinn.
Die Körperschaftsteuersätze betragen:
2019 | 2020 | 2021 | |
Gewinn bis zum € 200.000 |
19% | 16,5% | 15% |
Gewinn mehr als € 200.000 |
25% | 25% | 21,7% |
Gewerbesteuer gibt es nicht. Zum Vergleich, in Deutschland beträgt der Körperschaftsteuersatz und Gewerbesteuer insgesamt etwa 30%.