Reverse-Charge-Verfahren als zentrales Element im niederländischen Baugewerbe
Das niederländische Steuerrecht arbeitet im Bau- und Installationssektor sehr häufig mit der Verlagerung der Steuerschuldnerschaft (btw-verlegging, Reverse Charge). Dies gilt unter anderem bei:
- Unteraufträgen und Subunternehmerleistungen;
- Personalüberlassung und Arbeitnehmerentsendung;
- physischen Arbeiten an unbeweglichen Sachen (Immobilien).
Der ausführende Unternehmer stellt keine niederländische Umsatzsteuer in Rechnung, sondern vermerkt auf der Rechnung den Hinweis „btw verlegd”. Der Auftraggeber führt die Umsatzsteuer in seiner niederländischen Umsatzsteuererklärung ab.
Voraussetzung ist jedoch, dass das Verfahren korrekt angewendet wird. Vertragliche Vereinbarungen und eine saubere administrative Dokumentation spielen dabei eine entscheidende Rolle.