Das Reverse-Charge-Verfahren wird in vielen Konstellationen zwischen deutschen und niederländischen Unternehmen angewendet. Die korrekte Umsetzung ist entscheidend, um spätere Steuernachforderungen zu vermeiden.
Das Reverse-Charge-Verfahren ist eine Spezialregelung des Umsatzsteuerrechts, wonach die Steuerlast nicht vom leistenden Unternehmen, sondern vom Empfänger der Leistung zu entrichten ist.
In den Niederlanden gilt das Reverse-Charge-Verfahren:
- bei grenzüberschreitenden Transaktionen
- besondere inländische Transaktionen (insbesondere in den Sektoren mit hohem Verwaltungsaufwand oder Umsatzsteuerbetrug)
Vorsteuer in den Niederlanden zurückholen: Voraussetzungen & Praxisfälle
Nicht niederländische Unternehmen können gezahlte niederländische Vorsteuer im Rahmen eines elektronischen Antragsverfahrens rückerstatten lassen. Fristen und Nachweise sind strikt einzuhalten.
Eine Rückerstattung der gezahlten Steuern ist jedoch nur möglich, wenn:
- das Unternehmen in der Rückerstattungsperiode keinen in den Niederlanden Umsatzsteuer-Voranmeldungs pflichtigen Umsatz erwirtschaftet hat
- der Lieferant bzw. Dienstleister bereits die Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt hat
- die Umsatzsteuer sich auf den Erwerb von Waren etc. bezieht, die zum Vorsteuerabzug berechtigen
- der Vorsteuerabzug nach niederländischen Recht nicht ausgeschlossen ist
Fiskalischer Vertreter in NL: Wann ist er erforderlich oder ratsam?
Neben der Pflicht in bestimmten Fällen kann ein Fiskalvertreter auch freiwillig beauftragt werden, um die Kommunikation mit den niederländischen Behörden zu erleichtern.
Der Fiskalvertreter übernimmt dann im Namen des ausländischen Unternehmens die steuerlichen Verpflichtungen in den Niederlanden.
Bei der Vertretung wird zwischen einer allgemeinen Vertretung und einer beschränkten Vertretung differenziert .
Allgemeine und beschränkte Vertretungsmacht eines Fiskalvertreters
Der allgemeine Fiskalvertreter verfügt über eine Vertretungsmacht, die sich auf alle Geschäfte des nicht in den Niederlanden ansässigen Unternehmens, die
Die Vertretungsmacht eines beschränkten Fiskalvertreters erstreckt sich für die Unternehmen, die nicht in den Niederlanden ansässig sind, lediglich auf die Importgeschäfte des Unternehmens.
Keine Erforderlichkeit eines niederländischen Fiskalvertreters
In den Niederlanden besteht grundsätzlich nur die Pflicht zur Stellung eines fiskalischen Vertreters für Unternehmen aus dem EU-Ausland und Drittländern. Unternehmen, die innerhalb der EU ihren Sitz haben, haben lediglich die Möglichkeit, einen Fiskalvertreter zu stellen, sie sind in ihrer Wahl jedoch frei.
Vorteile eines Fiskalvertreters in den Niederlanden:
- Übernahme der Kommunikation auf niederländisch mit der niederländischen Steuerbehörde
- Übernahme der steuerlichen Pflichten
- keine Notwendigkeit zur Errichtung einer Niederlassung in den Niederlanden
- Wegfall der Mehrwertsteuerzahlung bei Einfuhr
Grundsätzlich ist für ein außerhalb der Niederlande ansässiges Unternehmen, das in den Niederlanden Umsatzsteuer abführen muss, ein Fiskalvertreter ratsam. Dieser ist mit den Eigenheiten des niederländischen Steuerrechts vertraut und kann für Sie die Kommunikation auf niederländisch Unternehmen.