Umsatz­steuer/Mehrwert­steuer in den Nieder­landen (BTW)

Umsatzsteuer in den Niederlanden: Pflichten, Registrierung & Rückerstattung für deutsche Unternehmen. Immer mehr deutsche Unternehmen agieren grenzüberschreitend – und stoßen dabei auf das niederländische Steuersystem. Besonders die Umsatzsteuer (niederländisch: BTW – Belasting over de Toegevoegde Waarde) wirft viele Fragen auf: Wann ist eine Registrierung erforderlich? Welche Steuersätze gelten? Und wie läuft die Umsatzsteuererklärung in den Niederlanden ab? Als deutschsprachige Steuerberatung mit Spezialisierung auf das niederländische Steuerrecht unterstützen wir Sie umfassend bei allen steuerlichen Fragen rund um Ihre Geschäftstätigkeit in den Niederlanden.

Wie funk­tioniert die Umsatz­steuer/Mehrwert­steuer in den Nieder­landen?

Niederlande vs. Deutschland: Die wichtigsten Unterschiede

Trotz EU-weit harmonisierter Vorgaben gibt es zahlreiche nationale Unterschiede – von den Erklärungspflichten bis hin zur Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens.

Die Umsatzsteuer wird in den Niederlanden als „omzetbelasting (OB)“ oder „belasting over de toegevoegde waarde (BTW)“ bezeichnet.

Welche Tätigkeiten und Unternehmen sind in den Niederlanden umsatzsteuerpflichtig?

Sowohl bei Lieferung von Waren als auch bei der Erbringung von Dienstleistungen im B2B- und B2C-Bereich kann eine Steuerpflicht entstehen – selbst ohne feste Niederlassung in den Niederlanden.

Daniël Mol
Daniël Mol Senior Manager International Tax

Steuer­sätze in den Nieder­landen

Der Steuersatz in den Niederlanden ist abhängig von der Bemessungsgrundlage. Je nach Art der Ware oder Dienstleistung können 21%, 9% oder sogar 0% steuern anfallen

  • Standardsteuersatz: 21 % (gilt grundsätzlich für Waren/Dienstleistungen, für die der reduzierte oder gar kein Steuersatz angesetzt ist)
  • Reduzierter Steuersatz: 9 % (z. B. für Lebensmittel, Arzneimittel oder Bücher)
  • 0 % (in der Regel für Unternehmen die ihren Sitz in den Niederlanden haben z.B. bei innergemeinschaftlichen Lieferungen oder bestimmten Exporten oder bestimmten Dienstleistungen)

Umsatzsteuererklärung Niederlande

Umsatzsteuererklärung Holland: Fristen, Formulare & digitale Einreichung

Die Erklärungen erfolgen in der Regel monatlich oder vierteljährlich über das niederländische Online-Portal „Mijn Belastingdienst Zakelijk“. Die strikte Einhaltung von Fristen und eine korrekte Datenerfassung sind unerlässlich.

Innergemeinschaftliche Lieferungen / ICP-Opgaaf

Bei Lieferungen an Unternehmen innerhalb der EU ist zusätzlich die sogenannte „ICP-Meldung“ (Opgaaf ICP) abzugeben.

Häufige Fehler deutscher Unter­nehmen

Die Erstellung einer Steuererklärung ist in den einfachsten Fällen fehleranfällig. Im grenzüberschreitenden Zusammenhang schleichen sich zusätzlich Fehler ein.

Häufige Fehler sind u.a.:

  • ​​Falsche Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens
  • Fehlende Registrierung trotz Steuerpflicht
  • Verspätete oder fehlerhafte Deklarationen

Korrektur und Nachreichungen

Fehler in der Steuererklärung können korrigiert werden – in der Regel über eine nachträgliche Anpassung der entsprechenden Periodenerklärung. Diese nachträgliche Anpassung kann bis zu 5 Jahre nach der entsprechenden Steuererklärung erfolgen.

BTW-Registrierung Niederlande

Umsatzsteuerregistrierung in den Niederlanden: Wann besteht die Pflicht?

Das MwSt-Registrierungsverfahren muss in der Regel eingeleitet werden, wenn Sie Tätigkeiten ausüben, die unter das niederländische Mehrwertsteuergesetz fallen und kein Reverse-Charge-Mechanismus anwendbar ist.

Eine MwSt-Registrierung kann auch erforderlich sein, wenn eine Einfuhr, innergemeinschaftlicher Erwerb oder ein anderer Einkauf in den Niederlanden stattfindet.

Eine Registrierung ist u. a. notwendig bei:

  • Lagerhaltung in den Niederlanden
  • Regelmäßigen Lieferungen oder Dienstleistungen
  • Teilnahme an Messen oder Projekten vor Ort

Normalerweise dauert das Registrierungsverfahren etwa 3–5 Wochen (nachdem alle relevanten Informationen und Dokumente bei den niederländischen Steuerbehörden eingereicht wurden).

Eine rückwirkende MwSt-Registrierung ist unter bestimmten Bedingungen möglich.

Wir über­nehmen für Sie die komplette Anmeldung beim nieder­ländischen Finanzamt

Schnell und rechtssicher.

Benötigte Unterlagen:

  • Handelsregisterauszug
  • Gesellschaftsvertrag/satzung oder Gründungsurkunde
  • Bankdaten (Name der Bank, Standort, BIC-Nummer und Kontonummer)
  • Vollmacht

Registrierung ohne Niederlassung in den Niederlanden

Auch ohne Standort oder Personal in den Niederlanden ist eine Registrierung möglich – etwa im Onlinehandel oder bei kurzfristigen Projekten.

Reverse-Charge-Verfahren in den Nieder­landen

Das Reverse-Charge-Verfahren wird in vielen Konstellationen zwischen deutschen und niederländischen Unternehmen angewendet. Die korrekte Umsetzung ist entscheidend, um spätere Steuernachforderungen zu vermeiden.

Das Reverse-Charge-Verfahren ist eine Spezialregelung des Umsatzsteuerrechts, wonach die Steuerlast nicht vom leistenden Unternehmen, sondern vom Empfänger der Leistung zu entrichten ist.

In den Niederlanden gilt das Reverse-Charge-Verfahren:

  • bei grenzüberschreitenden Transaktionen
  • besondere inländische Transaktionen (insbesondere in den Sektoren mit hohem Verwaltungsaufwand oder Umsatzsteuerbetrug)

Vorsteuer in den Niederlanden zurückholen: Voraussetzungen & Praxisfälle

Nicht niederländische Unternehmen können gezahlte niederländische Vorsteuer im Rahmen eines elektronischen Antragsverfahrens rückerstatten lassen. Fristen und Nachweise sind strikt einzuhalten.

Eine Rückerstattung der gezahlten Steuern ist jedoch nur möglich, wenn:

  • das Unternehmen in der Rückerstattungsperiode keinen in den Niederlanden Umsatzsteuer-Voranmeldungs pflichtigen Umsatz erwirtschaftet hat
  • der Lieferant bzw. Dienstleister bereits die Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt hat
  • die Umsatzsteuer sich auf den Erwerb von Waren etc. bezieht, die zum Vorsteuerabzug berechtigen
  • der Vorsteuerabzug nach niederländischen Recht nicht ausgeschlossen ist

Fiskalischer Vertreter in NL: Wann ist er erforderlich oder ratsam?

Neben der Pflicht in bestimmten Fällen kann ein Fiskalvertreter auch freiwillig beauftragt werden, um die Kommunikation mit den niederländischen Behörden zu erleichtern.

Der Fiskalvertreter übernimmt dann im Namen des ausländischen Unternehmens die steuerlichen Verpflichtungen in den Niederlanden.

Bei der Vertretung wird zwischen einer allgemeinen Vertretung und einer beschränkten Vertretung differenziert .

Allgemeine und beschränkte Vertretungsmacht eines Fiskalvertreters

Der allgemeine Fiskalvertreter verfügt über eine Vertretungsmacht, die sich auf alle Geschäfte des nicht in den Niederlanden ansässigen Unternehmens, die

Die Vertretungsmacht eines beschränkten Fiskalvertreters erstreckt sich für die Unternehmen, die nicht in den Niederlanden ansässig sind, lediglich auf die Importgeschäfte des Unternehmens.

Keine Erforderlichkeit eines niederländischen  Fiskalvertreters

In den Niederlanden besteht grundsätzlich nur die Pflicht zur Stellung eines fiskalischen Vertreters für Unternehmen aus dem EU-Ausland und Drittländern. Unternehmen, die innerhalb der EU ihren Sitz haben, haben lediglich die Möglichkeit, einen Fiskalvertreter zu stellen, sie sind in ihrer Wahl jedoch frei.

Vorteile eines Fiskalvertreters in den Niederlanden:

  • Übernahme der Kommunikation auf niederländisch mit der niederländischen Steuerbehörde
  • Übernahme der steuerlichen Pflichten
  • keine Notwendigkeit zur Errichtung einer Niederlassung in den Niederlanden
  • Wegfall der  Mehrwertsteuerzahlung bei Einfuhr

Grundsätzlich ist für ein außerhalb der Niederlande ansässiges Unternehmen, das in den Niederlanden Umsatzsteuer abführen muss, ein Fiskalvertreter ratsam. Dieser ist mit den Eigenheiten des niederländischen Steuerrechts vertraut und kann für Sie die Kommunikation auf niederländisch Unternehmen.

Steuer­beratung in den Nieder­landen für deutsche Unter­nehmen

Über de Jong & Laan

Seit mehr als 50 Jahren ist de Jong & Laan als unabhängige Beratungsfirma in den Niederlanden tätig und gehört mittlerweile zu den zehn führenden Unternehmen der niederländischen Wirtschaftsprüfungsbranche. Wir beraten und unterstützen Sie in den Bereichen der Wirtschaftsprüfung, Buchhaltung, Steuerberatung sowie Unternehmensfinanzierung und Personal. De Jong & Laan ist als stolzes Mitglied des GGI Global Alliance nicht nur das größte assoziierte niederländische Mitgliedsunternehmen, sondern hat aufgrund der breite des internationalen Partner-Netzwerks von GGI seinen Mandanten den Zugang zum globalen Markt zu verschaffen. 

Wir stellen sicher, dass alle Ihre MwSt-Pflichten in den Niederlanden erfüllt werden.

De Jong & Laan bietet professionelle Beratung zu mehrwertsteueroptimierten Lösungen.

Steuer­beratung Nieder­lande: Unser Service für deutsche Unter­nehmer

Unsere Leistungen im Überblick:

  • Unterstützung bei Buchhaltung, Jahresabschluss & internationale Steuerfragen
  • Steuerfragen bei einer Beschäftigung in den Niederlanden
  • Steuerliche Registrierung bei der niederländischen Steuerbehörde & Steuererklärungen (Umsatzsteuer, Körperschaftsteuer, Lohnsteuer) in den Niederlanden
  • Beratung zu Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland‑Niederlande
  • Übernahme von weiteren Buchhaltungstätigkeiten und Rechnungswesen für ihr Unternehmen (Bspw.: Finanzverwaltung, Erstellen des Jahresabschlusses, Arbeitskostenregelungen, Körperschaftsteuererklärungen / Mehrwertsteuer abführen, Rechnungslegungsstandards nach niederländischem Recht (Titel 9 BW2, RJ(k)).
  • Gehaltsabrechnung Niederlande & Lohnsteuererklärung
  • Beratung zur Einstellung niederländischer Arbeitnehmer
  • Erstellung von Arbeitsverträgen nach niederländischem Recht
  • Unterstützung bei A1‑Bescheinigung & Sozialversicherung
  • Zudem stehen wir Ihnen zu weiteren Anliegen beratend bei.

Unsere Experten bei de Jong & Laan sind mit den Besonderheiten des niederländischen als auch deutschen  Rechts- und Steuersystem vertraut und bieten Ihnen eine fachkundige Beratung auf Deutsch.

Wir sind spezialisiert auf: Kleine und Mittelständische Unternehmen, deutsche Unternehmer, Investoren, Start-Ups und Privatpersonen, die sich in den Niederlanden niederlassen möchten oder gewerblich in den Niederlanden tätig werden möchten und steuerrechtliche Unterstützung bei der Planung und/oder Umsetzung benötigen.

Insbesondere auf die Sektoren:

  • Bau & Installation;
  • Technik & Ingenieurwesen;
  •  Logistik & Transport

Steuer­berater Nieder­lande:

Daniël Mol

Herr Daniël Mol ist Senior Berater für internationales Steuerrecht bei de Jong & Laan. Als erfahrener Steuerberater mit fundierter Kenntnis des niederländischen und deutschen Steuerrechts, steht Ihnen als persönlicher Ansprechpartner zur Seite.

Fazit
Die Umsatzsteuerpflicht in den Niederlanden betrifft viele deutsche Unternehmen schneller als erwartet. Mit unserer spezialisierten Beratung vermeiden Sie Risiken und erfüllen alle steuerlichen Pflichten zuverlässig.

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Wann muss ich mich in den Niederlanden umsatzsteuerlich registrieren?

Sobald Sie regelmäßig Waren liefern oder Dienstleistungen erbringen – auch ohne Niederlassung.

Welche Steuersätze gelten in den Niederlanden?

21 % (Standard), 9 % (reduziert), 0 % (z. B. innergemeinschaftliche Lieferungen).

Wie erfolgt die Umsatzsteuererklärung?

Online über das Portal der niederländischen Steuerbehörde – monatlich oder vierteljährlich.

Kann ich die Vorsteuer aus den Niederlanden zurückholen?

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen über das elektronische Rückerstattungsverfahren.

Kontakt

Fragen zur Umsatzsteuer in den Niederlanden?
Unsere deutschsprachigen Steuerberater mit Spezialisierung auf niederländisches Steuerrecht unterstützen Sie kompetent und persönlich – bei Registrierung, Erklärung und Rückerstattung.

Sie erhalten bei uns:

  • Persönliche Ansprechpartner
  • Schnelle Reaktionszeiten
  • Klare Beratung auf Deutsch und Niederländisch