Wann werden Ihre Tätigkeiten in den Niederlanden besteuert?
Das niederländische Steuerrecht folgt einem einfachen Grundsatz: Wenn ein Unternehmen tatsächlich in den Niederlanden präsent ist, muss es Steuern auf die dort erzielten Gewinne zahlen. Doch was bedeutet „tatsächlich präsent"? Das ist weniger eindeutig, als es zunächst erscheint.
Manchmal ist es offensichtlich: Ein Büro, ein Projektstandort oder eine Werkstatt verschafft Ihrem Unternehmen einen klaren Standort in den Niederlanden. Doch Präsenz kann auch subtiler entstehen. Ein Mitarbeiter oder Vertreter, der im Namen Ihres Unternehmens Verträge abschließt, kann dieselbe Wirkung haben. Und im Bau-, Installations- oder Montagesektor spielt die Zeit eine entscheidende Rolle: Ein Projekt, das länger dauert als geplant, kann plötzlich zu steuerlichen Verpflichtungen führen, die vorher nicht bestanden.
Daher ist es ratsam, im Vorfeld kritisch zu prüfen, welche Tätigkeiten Ihr Unternehmen genau in den Niederlanden ausübt.
Der Begriff „Betriebsstätte” nach dem DBA Deutschland-Niederlande
All diese Situationen führen zu einem zentralen Begriff aus dem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und den Niederlanden: der Betriebsstätte (vaste inrichting).
Eine Betriebsstätte muss kein Gebäude oder ein im Handelsregister eingetragener Ort sein. Es handelt sich um eine dauerhafte physische oder wirtschaftliche Präsenz Ihres Unternehmens in den Niederlanden. Sobald Ihre Tätigkeiten dieses Niveau erreichen, erhält die niederländische Steuerbehörde aufgrund des DBA das Recht, Steuern zu erheben.
Der Begriff der Betriebsstätte macht deutlich, wann eine Tätigkeit der niederländischen Besteuerung unterliegt und wann nicht.