Verrechnungspreise optimal gestalten im deutsch-niederländischen Kontext
Verrechnungspreise gehören zu den wichtigsten steuerlichen Themen, die es sorgfältig zu regeln gilt. Die steuerlichen Vorschriften, denen Sie bei grenzüberschreitender Geschäftstätigkeit zwischen Deutschland und den Niederlanden unterliegen, sind komplex und ändern sich laufend.
Dokumentation
Um hohe Bußgelder und steuerliche Anpassungen zu vermeiden, ist es von wesentlicher Bedeutung, dass Sie die Dokumentationspflichten und die damit verbundenen gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Wir unterstützen Sie bei der Risikominimierung, der Entwicklung eines Verrechnungspreismodells und einer entsprechenden Strategie sowie bei allen finanziellen, rechtlichen und steuerlichen Fragestellungen, die sich in diesem Zusammenhang ergeben können.
Fremdvergleichsgrundsatz (Arm’s-Length-Prinzip)
Verrechnungspreise zwischen zwei verbundenen Unternehmen müssen den Preisen entsprechen, die im Rahmen einer ähnlichen Transaktion gegenüber unabhängigen Dritten berechnet werden würden. Um zu beurteilen, ob bei einer konzerninternen Transaktion ein fremdüblicher Preis angesetzt wird, ist nicht nur der Preis selbst zu prüfen, sondern auch, wie dieser Preis zustande gekommen ist (sogenannter Fremdvergleichsgrundsatz oder auch Arm’s-Length-Prinzip). Der Fremdvergleichsgrundsatz verhindert beispielsweise Gewinnverlagerungen in Länder mit niedrigen Körperschaftsteuersätzen.
Konsistente Strategie
Für Sie ist dabei von wesentlicher Bedeutung, dass Ihr Unternehmen eine konsistente Verrechnungspreisstrategie verfolgt. Innerhalb Ihres international tätigen Unternehmens bzw. Ihrer international tätigen Unternehmen haben die zugrunde liegenden Verrechnungspreise unmittelbaren Einfluss auf den Gewinn. Dies hat wiederum Auswirkungen auf die Steuererhebung in den Ländern, in denen Ihr Unternehmen ansässig ist.
Die Beachtung der gesetzlichen Vorschriften ist von besonderer Bedeutung für die Erstellung einer ordnungsgemäßen und effektiven Verrechnungspreisstrategie. Denn auf diese Weise besteht die Möglichkeit, Ihre Steuerbelastung zu begrenzen. Schließlich möchten Sie keine Doppelbesteuerung in Kauf nehmen. Eine konsistente Strategie stellt sicher, dass jedes Land einen angemessenen Anteil („Fair Share”) am Gesamtkonzerngewinn besteuern kann – entsprechend den Funktionen und Risiken, die in den jeweiligen Ländern ausgeübt werden. Wir entwickeln gerne gemeinsam eine Strategie mit Ihnen.