Verrechnungs­preise (Transfer Pricing) in den Nieder­landen

Liefern Sie Waren und/oder Dienstleistungen innerhalb Ihrer Unternehmensgruppe? Wächst Ihr Start‑up international? Oder sind Sie grenzüberschreitend in den Niederlanden tätig? Dann müssen Sie auch in den Niederlanden nachweisen, dass Sie die internen Preise auch an unabhängige Dritte weitergeben würden. Diese werden als sog. Verrechnungspreise oder Transfer Pricing bezeichnet. Wir unterstützen und beraten Sie bei der Entwicklung Ihrer Verrechnungspreispolitik in den Niederlanden. Gemeinsam analysieren wir Chancen und prüfen, wie Sie Risiken begrenzen können.

Compliance, Dokumentation & Beratung für deutschsprachige Unternehmen

Ihr Nutzen auf einen Blick:

  • Steuersicherheit nach niederländischem Recht und OECD‑BEPS
  • Dokumentationssicherheit: Master File, Local File, Notifikation & CbCR
  • Risikominimierung: klare Funktions‑ und Risikoanalyse, konsistente Preise
  • Steuerlast optimieren: Doppelbesteuerung vermeiden, „fair share“ sichern

In den Niederlanden gelten klare Pflichten für unternehmensinterne Geschäfte. Fehlende oder unzureichende Verrechnungspreisdokumentation kann zu Steueranpassungen und Bußgeldern führen. Eine konsistente Transfer‑Pricing‑Policy schützt vor Gewinnverlagerungs‑Vorwürfen und reduziert das Risiko der Beweislastumkehr.

Daniël Mol
Daniël Mol Senior Manager International Tax

Verrechnungs­preise kurz erklärt

Die Transfer‑Pricing‑Regeln bestimmen, dass verbundene Gesellschaften für konzerninterne Lieferungen von Waren und Dienstleistungen (= Transfer‑Pricing‑Transaktionen) fremdübliche Preise anwenden müssen. Eine Verbundenheit liegt u. a. vor bei (in)direkten Anteilseignerbeziehungen sowie bei Beteiligung an der Leitung oder an der Aufsicht eines anderen Rechtsträgers.

Fremdvergleichsgrundsatz und Arm’s‑Length‑Prinzip

In den Niederlanden ist gesetzlich vorgeschrieben, dass die Preise, die Konzerngesellschaften einander für interne Lieferungen von Waren und/oder Dienstleistungen berechnen, fremdüblich sind (sog. Arm's Length Principle). Anders gesagt: unternehmensinterne Verrechnungspreise müssen den Preisen entsprechen, die bei einer vergleichbaren Transaktion gegenüber unabhängigen Dritten berechnet werden.

  • Preisermittlungsmethoden (CUP/Vergleichspreis, Wiederverkaufspreis, Kostenaufschlag)
  • Intercompany‑Verträge & Implementierung in ERP/Prozesse

Benchmarking: Den richtigen Verrechnungspreis nachweisen

Eine Benchmarking-Analyse identifiziert vergleichbare Transaktionen zwischen unabhängigen Unternehmen und leitet daraus eine akzeptable Preisspanne ab – die zentrale Grundlage, um konzerninterne Vereinbarungen am Fremdvergleichsgrundsatz (Arm's Length Principle) zu messen.

Die Analyse umfasst typischerweise drei Vergleichsdimensionen:

  • Vergleichbare Produkte und Dienstleistungen – Welche Transaktionen unabhängiger Unternehmen sind mit dem konzerninternen Sachverhalt vergleichbar?
  • Marktbedingungen – Unter welchen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen wurden die Vergleichstransaktionen abgeschlossen?
  • Unternehmensfunktionen und Risiken – Üben die beteiligten Konzerngesellschaften dieselben Funktionen aus und tragen dieselben Risiken wie unabhängige Dritte?

Das Ergebnis ist eine dokumentierte Preisspanne, die als Grundlage für die steuerliche Compliance und die Verrechnungspreisdokumentation dient.

Preisermittlungsmethoden in den Niederlanden

Für die konkrete Ermittlung des fremdüblichen Preises bestehen verschiedene Methoden – die Wahl hängt vom Transaktionstyp und der Datenverfügbarkeit ab:

  • Comparable Uncontrolled Price (CUP) / Vergleichspreismethode: Direkter Preisvergleich mit unabhängigen Transaktionen
  • Wiederverkaufspreismethode: Ausgangspunkt ist der Wiederverkaufspreis an unabhängige Abnehmer
  • Kostenaufschlagsmethode (Cost Plus): Kostenbasierte Kalkulation, häufig bei Dienstleistungen und Auftragsfertigungen
  • Transactional Net Margin Method (TNMM): Vergleich der Nettomarge mit vergleichbaren Unternehmen

Compliance: Dokumentations­pflicht in den Nieder­landen

medewerker de jong en laan

Grundsätzlich haben alle in den Niederlanden körperschaftsteuerpflichtigen Unternehmen eine Dokumentationspflicht in Bezug auf inländische und grenzüberschreitende Verrechnungspreis­transaktionen. Bei diesen unternehmensinternen Geschäften müssen sie:

  • die angewandten Preise begründet darlegen;
  • festhalten, anhand welcher Grundsätze und Bedingungen diese Preise festgelegt wurden;
  • dokumentieren, wie sich die Preise zu den Preisen gegenüber Dritten verhalten;
  • begründen, warum etwaige Preisabweichungen bestehen.

Sofern kein Vergleich mit Drittanbietern hergestellt werden kann, ist dennoch so genau wie möglich ein fremdüblicher Preis zu bestimmen.

Niederländische Steuergesetzgebung

In der niederländischen Gesetzgebung werden die internationalen Maßnahmen der OECD und der EU umgesetzt. Die Niederländische Verrechnungspreisvorschriften gelten inzwischen für jeden Steuerpflichtigen und für in- und ausländische Geschäfte, also nicht nur für multinationale Unternehmen. Diese Regelungen gelten auch für Inlandsgeschäfte.

Sorgfältige Dokumentation in den Niederlanden

Die Ausgestaltung der Dokumentationspflicht ist grundsätzlich formfrei (es sei denn, der konsolidierte Konzernumsatz liegt über 50 Mio. €), es gelten jedoch Mindestanforderungen.
Die Dokumentation dient der Beweisführung gegenüber der niederländischen Finanzverwaltung (Belastingdienst). Hält der Belastingdienst die angewandten Preise für nicht fremdüblich und ist der erklärte Gewinn dadurch z. B. zu niedrig, trägt zunächst die niederländische Behörde die Beweislast.

Beweislastumkehr bei fehlenden Dokumenten: Fehlt jedoch die erforderliche Dokumentation, kann der Belastingdienst Anpassungen veranlassen und das steuerpflichtige Unternehmen muss glaubhaft machen, dass die angewandten Preise fremdüblich sind (Umkehr und Verschärfung der Beweislast).

Eine saubere Verrechnungspreis­dokumentation verhindert unangenehme Überraschungen.

Sanktionen von dem niederländischen Finanzamt (Belastingdienst) vermeiden

In den Niederlanden drohen Sanktionen, wenn die Anforderungen und Pflichten zum Transfer Pricing (Verrechnungspreise) nicht erfüllt werden, etwa Korrekturen und Bußgelder der niederländischen Steuerverwaltung (Belastingdienst).

Pflichten für multi­nationale Unter­nehmen in den Nieder­landen

Für niederländische Kapitalgesellschaften und Betriebsstätten, die Teil einer multinationalen Gruppe sind, gelten zusätzliche Anforderungen:

Dossiers und Länderbericht in den Niederlanden

In den Niederlanden steuerpflichtige Gesellschaften und Betriebsstätten, die einer multinationalen Gruppe mit einem konsolidierten Gruppenumsatz von mindestens 50 Mio. € (im vorangegangenen Geschäftsjahr) angehören, müssen in ihrer Buchführung ein Gruppendossier (Master File) und ein lokales Dossier (Local File) bereithalten – unabhängig vom Sitz der obersten Muttergesellschaft. Bei einem konsolidierten Gruppenumsatz von mindestens 750 Mio. € (im vorangegangenen Geschäftsjahr) muss die oberste Muttergesellschaft im Ansässigkeitsstaat zusätzlich einen Länderbericht (Country-by-Country Reporting) erstellen. Zudem unterliegt die niederländische Einrichtung einer Meldepflicht, weitere Details dazu finden Sie unten. In bestimmten Fällen kann statt der Muttergesellschaft auch ein niederländisches Gruppenunternehmen zur Erstellung verpflichtet sein.

Welche Inhalte ein Local File und ein Master File mindestens enthalten müssen, ist gesetzlich festgelegt. Die Niederlande folgen dabei den Vorschriften der OECD. Gruppendossier und lokales Dossier beinhalten:

  • Art und Ausrichtung ausgeübten Tätigkeiten (der multinationalen Gruppe)
  • Umsetzung der Verrechnungspreissystematik
  • Zuweisung von Einkommen und Gewinn der jeweiligen Länder.


Ebenfalls zu dokumentieren sind:

  • Organisationsstruktur,
  • Finanzierungsaktivitäten,
  • immaterielle Werte,
  • wesentliche Transaktionen und Vereinbarungen innerhalb der Gruppe sowie
  • die finanzielle und steuerliche Situation der Gruppe.

Mitteilungspflicht in den Niederlanden (Notifikation)

Die in den Niederlanden ansässigen Gesellschaften und/oder Betriebsstätten, dessen konsolidierter Konzernumsatz mehr als 750Mio.€ beträgt, müssen die niederländische Finanzverwaltung jährlich, spätestens bis zum Ende des jeweiligen Geschäftsjahres, darüber informieren, welche Konzerngesellschaft den Länderbericht einreichen wird.

Der Länderbericht enthält vor allem Informationen über die

  • weltweiten Konzerngesellschaften,
  • die Gewinnverteilung und
  • die bezahlten Steuern in den Ländern, in denen die Gruppe aktiv ist.

Der Belastingdienst hat eine Liste mit den erforderlichen Inhalten der Dokumente zur Erstellung von Länderberichten, Gruppendossiers und lokalen Dossiers (auf Niederländisch und Englisch) veröffentlicht. Darin ist festgelegt, welche Mindestinformationen jeweils aufzunehmen sind. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung Ihrer Dokumente. Kontaktieren Sie uns gern für weitere Informationen.

Steuer­beratung in den Nieder­landen

für deutsche Unter­nehmen

Über de Jong & Laan

Seit mehr als 50 Jahren ist de Jong & Laan als unabhängige Beratungsfirma in den Niederlanden tätig und gehört mittlerweile zu den zehn führenden Unternehmen der niederländischen Wirtschaftsprüfungsbranche. Wir beraten und unterstützen Sie in den Bereichen der Wirtschaftsprüfung, Buchhaltung, Steuerberatung sowie Unternehmensfinanzierung und Personal.

Steuer­beratung Nieder­lande: Unser Service für deutsche Unter­nehmer

Unsere Leistungen im Überblick:

  • Unterstützung bei der Erstellung oder Überprüfung von Local File und Master File sowie der Einreichung des Country-by-Country Reportings und der Notifikation bei der Steuerbehörde
  • Unterstützung bei Durchführung von Benchmark-Analysen
  • Unterstützung bei Buchhaltung, Jahresabschluss & internationale Steuerfragen
  • Steuerfragen bei einer Beschäftigung in den Niederlanden
  • Steuerliche Registrierung bei der niederländischen Steuerbehörde & Steuererklärungen (Umsatzsteuer, Körperschaftsteuer, Lohnsteuer) in den Niederlanden
  • Beratung zu Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland‑Niederlande
  • Übernahme von weiteren Buchhaltungstätigkeiten und Rechnungswesen für ihr Unternehmen (Bspw.: Finanzverwaltung, Erstellen des Jahresabschlusses, Arbeitskostenregelungen, Körperschaftsteuererklärungen / Mehrwertsteuer abführen, Rechnungslegungsstandards nach niederländischem Recht (Titel 9 BW2, RJ(k)).
  • Gehaltsabrechnung Niederlande & Lohnsteuererklärung
  • Beratung zur Einstellung niederländischer Arbeitnehmer
  • Erstellung von Arbeitsverträgen nach niederländischem Recht
  • Unterstützung bei A1‑Bescheinigung & Sozialversicherung
  • Zudem stehen wir Ihnen zu weiteren Anliegen beratend bei.

Unsere Experten bei de Jong & Laan sind mit den Besonderheiten des niederländischen Steuersystems vertraut und bieten Ihnen eine fachkundige Beratung auf Deutsch.

Wir sind spezialisiert auf: Kleine und Mittelständische Unternehmen, deutsche Unternehmer, Investoren, Start-Ups und Privatpersonen, die sich in den Niederlanden niederlassen möchten oder gewerblich in den Niederlanden tätig werden möchten und steuerrechtliche Unterstützung bei der Planung und/oder Umsetzung benötigen.

Insbesondere auf die Sektoren:

  • Bau & Installation;
  • Technik & Ingenieurwesen;
  •  Logistik & Transport

Steuer­berater Nieder­lande:

Daniël Mol

Herr Daniël Mol ist Senior Berater für internationales Steuerrecht bei de Jong & Laan. Als erfahrener Steuerberater mit fundierter Kenntnis des niederländischen Steuerrechts, steht Ihnen als persönlicher Ansprechpartner gerne zur Seite.

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Für wen ist unsere Transfer‑Pricing‑Beratung besonders relevant?

  • Start‑ups & Scale‑ups mit schneller Internationalisierung
  • Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) mit Standorten in den Niederlanden
  • Multinationale Konzerne mit DACH–NL‑Strukturen
  • Produktion, Handel/E‑Commerce, SaaS/Tech, IP‑Lizenzierung, Logistik/Distribution

Welche typischen Stolpersteine gibt es und wie vermeiden wir sie?

  • Dokumente fehlen bei Abgabe der Körperschaftsteuererklärung: Dokumentationslücken schließen, belastbare Beweisführung herstellen.
  • Uneinheitliche Preise zwischen Ländern: konsistente Transfer-Preis-Policy und klare Funktions-/Risikozuordnung.
  • Veraltete Bemessungsgrundlagen: regelmäßige Aktualisierung der Vergleichsstudien und Preisspannen.
  • Fristen verpasst: Fristenkalender & Prozessverantwortung.

Was sollte bei der Dokumentation (Compliance) beachtet werden?

  • Master File & Local File erstellen/aktualisieren (inkl. Funktions‑ & Risikoanalyse, Benchmarking und Vergleichsanalyse)
  • Country‑by‑Country‑Report (CbCR) inkl. Notifikationspflicht und fristgerechter Einreichung
  • Whitepaper & Checklisten für interne Teams

Wie kann ich mein Unternehmen vorbereiten?

  • Audit‑Vorbereitung & Audit‑Defense gegenüber dem Belastingdienst
  • APA (Advance Pricing Agreements) & MAP (Mutual Agreement Procedures)
  • Laufendes Monitoring und jährliche Evaluation

Kontakt

Fragen zu Verrechnungspreisen in den Niederlanden? Unsere deutschsprachigen Steuerberater mit Spezialisierung auf niederländisches Steuerrecht unterstützen Sie kompetent und persönlich.

Sie erhalten bei uns:

  • Persönliche Ansprechpartner
  • Schnelle Reaktionszeiten
  • Klare Beratung auf Deutsch und Niederländisch