Zielsetzung des Gesetzes
Vorrangiges Ziel von Pillar II ist die Bekämpfung von Gewinnverlagerungen und der Aushöhlung steuerlicher Bemessungsgrundlagen. Durch ein weltweit gültiges Mindestbesteuerungsniveau verliert die Verlagerung von Gewinnen in Niedrigsteuerländer ihre Attraktivität. Zugleich wird ein faireres Wettbewerbsumfeld sowohl zwischen den Staaten und als auch den Unternehmen angestrebt.
Wann ist Pillar II anwendbar?
Das wet minimumbelasting 2024 gilt für multinationale und nationale Unternehmensgruppen, die
- einen konsolidierten Jahresumsatz von mindestens 750 Mio. EUR aufweisen und
- diese Umsatzschwelle in mindestens zwei der vier vorangegangenen Geschäftsjahre überschritten haben.
Maßgeblich für die Beurteilung dieser Schwelle ist der konsolidierte Jahresabschluss der obersten Muttergesellschaft. Auch der Umsatz bestimmter ausgenommener Einheiten wird in diese Prüfung einbezogen, selbst wenn diese inhaltlich nicht der Besteuerung unterliegen. Beispiele für ausgenommene Einheiten sind staatliche Einrichtungen, Pensionsfonds und bestimmte Investmentfonds.
Ab wann gelten die Vorschriften?
Das wet minimumbelasting 2024 ist zu Anfang 2024 in Kraft getreten, daher sind die Vorschriften für Geschäftsjahre ab 2024.
- Erstes Berichtsjahr: Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2024 beginnen
- Erste Erklärungspflichten: im Jahr 2026
- Erste Zahlung einer etwaigen Ergänzungssteuer: ebenfalls im Jahr 2026
Hinweis: Für das Geschäftsjahr wird die oberste Muttergesellschaft herangezogen. Für den Fall, dass ein bestimmtes Konzernunternehmen ein vom Kalenderjahr abweichendes Geschäftsjahr hat, die oberste Muttergesellschaft jedoch dem Kalenderjahr folgt, so findet für das Mindeststeuergesetz das Kalenderjahr Anwendung (und umgekehrt).
So funktioniert die Mindestbesteuerung
Beurteilung pro Land
Die Mindestbesteuerung wird länderbezogen ermittelt. Für jedes Land, in dem die Unternehmensgruppe tätig ist, wird gesondert geprüft, ob die dort ansässigen Geschäftseinheiten gemeinsam effektiv mindestens 15 % Steuern entrichten.
Der effektive Steuersatz stellt das Verhältnis zwischen den in diesem Land fälligen Steuern und dem nach einer Formel ermittelten steuerlichen Gewinn dar.
Wann entsteht eine Ergänzungssteuer?
Liegt der effektive Steuersatz in einem Land unter 15 %, entsteht eine sogenannte Ergänzungssteuer (Top-up Tax). Diese hebt das Besteuerungsniveau auf den Mindestsatz von 15 % an.