Arbeit­nehmer in den Nieder­landen einstellen

Planen Sie als deutsches Unternehmen, einen niederländischen Arbeitnehmer einzustellen oder Mitarbeiter in den Niederlanden zu beschäftigen? Als erfahrene deutschsprachige Steuerberatung in den Niederlanden unterstützen unsere Experten von de Jong & Laan Sie bei allen relevanten Fragen und Schritten. Von der Erstellung des Arbeitsvertrags über die Anmeldung bei den zuständigen Behörden in den Niederlanden bis hin zur steuerlichen Registrierung und Gehaltsabrechnung.

Warum einen nieder­ländischen Mit­arbeiter einstellen?

Die Niederlande zählen zu den führenden Wirtschaftsnationen Europas. Für deutsche Unternehmer ergeben sich aufgrund der Nähe attraktive Möglichkeiten in den verschiedensten Sektoren – sei es im Bauwesen und Installation, Technik und Ingenieurwesen oder Logistik und Transport.

Die Einstellung eines niederländischen Mitarbeiters kann mit verschiedenen rechtlichen, steuerlichen und bürokratischen Herausforderungen verbunden sein. Wir bieten Ihnen eine umfassende Begleitung.

Daniël Mol
Daniël Mol Senior Manager International Tax

Arbeits­vertrag nach nieder­ländischem Arbeits­recht?

Wenn Sie niederländische Arbeitnehmer einstellen, sollten Sie die geltenden Rechtsrahmen beachten. Die zwingenden Arbeitnehmer-Schutzvorschriften des niederländischen Arbeitsrechts gelten auch, wenn ein Arbeitsvertrag nach deutschem Recht geschlossen wird. Der Abschluss des Arbeitsvertrags sollte daher nach niederländischem Recht erfolgen. Achten Sie auf Folgendes:

  • Arbeitsvertrag nach niederländischem Recht erstellen
  • Krankmeldung Niederlande, Krankengeld, UWV-Behörde und Arbo Dienst
  • Der Vertrag unterliegt den niederländischen Sozialversicherungsbestimmungen
  • In der Regel muss jährlich 8 % Urlaubsgeld in den Niederlanden gezahlt werden (wahlweise inkludiert im monatlichen Bruttogehalt)
  • Es ist zu prüfen, ob ein niederländischer Tarifvertrag (CAO) oder eine obligatorische betriebliche Altersversorgung Anwendung findet

Wir erstellen für Sie einen rechtssicheren, niederländischen Arbeitsvertrag, der alle arbeits- und steuerrechtlichen Vorgaben des Arbeitsrechts in den Niederlanden berücksichtigt.

Steuer­liche Pflichten und Sozial­versicherungs­fragen

Die Beschäftigung eines Mitarbeiters in den Niederlanden hat weitreichende steuerliche Konsequenzen:

  • Anmeldung bei der niederländischen Steuerbehörde
  • Lohnsteuer Niederlande und Sozialbeiträge korrekt abführen
  • Beantragung der A1‑Bescheinigung bei grenzüberschreitender Tätigkeit
  • Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den Niederlanden anwenden

Gehaltsverarbeitung und Arbeitgeberpflichten in den Niederlanden

Wenn ein Arbeitnehmer in den Niederlanden wohnt und dort arbeitet, muss der Arbeitgeber (z. B. eine deutsche GmbH) bestimmte niederländische Vorschriften und Meldepflichten beachten.

Anmeldung bei der niederländischen Steuerbehörde

Als ausländischer Arbeitgeber muss sich Ihr Unternehmen bei den niederländischen Steuerbehörden (Belastingdienst) registrieren. Nach erfolgreicher Anmeldung können wir für Sie monatlich:

  • Die niederländische Lohnsteuererklärung über unser System einreichen
  • Die Lohnsteuern und Sozialversicherungsbeiträge berechnen und abführen
  • Eine vollständige niederländische Gehaltsabrechnung erstellen

Sonderfall: Arbeitstage in Deutschland

Arbeitet der Arbeitnehmer auch in Deutschland, so sind diese Tage ggf. in Deutschland zu versteuern. Diese duale Besteuerung muss bei der niederländischen Lohnabrechnung korrekt berücksichtigt werden. Wir kümmern uns um die rechtssichere Umsetzung Ihrer abzuführenden Steuern.

A1-Beschei­nigung für die Nieder­lande bean­tragen

Bei grenzüberschreitenden Arbeitsverhältnissen muss gewährleistet werden, dass der Arbeitnehmer in den Niederlanden sozialversichert ist, dies erfolgt mittels der A1-Entsendebescheinigung. Wir übernehmen für Sie die Beantragung der A1-Bescheinigung, die bestätigt, dass der Mitarbeiter in den Niederlanden sozialversichert ist.

Weitere Arbeitgeberpflichten in den Niederlanden umfassen:

  • Anmeldung beim Arbo Arzt: In den Niederlanden ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, sich einem Arbo Dienst anzuschließen. Dieser stellt bei längerer Krankheit den Kontakt zum Arbo Arzt her.
  • Lohnfortzahlung im Krankheitsfall: Bis zu 2 Jahre Lohnfortzahlungspflicht (abhängig von der Krankheitsdauer und den Vertragsbedingungen).

Wir können für Sie ein Angebot für eine Lohnfortzahlungsversicherung bei einer niederländischen Versicherungsgesellschaft einholen.

Steuer­beratung Nieder­lande: Unser Service für deutsche Unter­nehmer

Unsere Leistungen im Überblick:

  • Beratung zur Einstellung niederländischer Arbeitnehmer
  • Steuerfragen bei einer Beschäftigung in den Niederlanden
  • Erstellung von Arbeitsverträgen nach niederländischem Recht
  • Unterstützung bei A1‑Bescheinigung und Sozialversicherung
  • Gehaltsabrechnung Niederlande und Lohnsteuererklärung
  • Steuerliche Registrierung bei der niederländischen Steuerbehörde und Steuererklärungen (Umsatzsteuer, Körperschaftsteuer, Lohnsteuer) in den Niederlanden
  • Buchhaltung, Jahresabschluss und internationale Steuerberatung
  • Beratung zu Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland‑Niederlande
  • Übernahme von weiteren Buchhaltungstätigkeiten und Rechnungswesen für Ihr Unternehmen (beispielsweise: Finanzverwaltung, Erstellen des Jahresabschlusses, Arbeitskostenregelungen, Körperschaftsteuererklärungen / Mehrwertsteuer abführen, Rechnungslegungsstandards nach niederländischem Recht (Titel 9 BW2, RJ(k)).
  • Zudem stehen wir Ihnen zu weiteren Anliegen beratend bei.

Unsere Experten bei de Jong & Laan sind mit den Besonderheiten von deutsch-niederländischen Beschäftigungsverhältnissen vertraut und bieten Ihnen eine fachkundige Beratung auf Deutsch.

Wir sind spezialisiert auf: Kleine und Mittelständische Unternehmen, deutsche Unternehmer, Investoren, Start-Ups und Privatpersonen, die sich in den Niederlanden niederlassen möchten oder gewerblich in den Niederlanden tätig werden möchten und steuerrechtliche Unterstützung bei der Planung und/oder Umsetzung benötigen.

Sie möchten einen nieder­ländischen Mit­arbeiter einstellen? Kontak­tieren Sie uns!

Die Beschäftigung eines niederländischen Arbeitnehmers ist mit vielen steuerlichen, rechtlichen und bürokratischen Hürden verbunden. Wir bei de Jong & Laan unterstützen Sie, diese zu bewältigen. Lassen Sie sich von unseren deutschsprachigen Experten beraten, die auf grenzüberschreitende Lohnabrechnung, Arbeitsverträge und Steuerrecht zwischen Deutschland und den Niederlanden spezialisiert sind. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung. Nehmen Sie Kontakt auf zu Daniël Mol, Leiter des German Desks bei de Jong & Laan.

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medewerkers de jong en laan

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Was muss beachtet werden bei der Einstellung eines niederländischen Arbeitnehmers?

Beim Einstellen eines niederländischen Mitarbeiters müssen Sie sowohl das niederländische Arbeitsrecht als auch die steuer‑ und sozialversicherungsrechtlichen Vorgaben der Niederlande beachten, z. B.  die Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträge und die A1-Bescheinigungen.

Wieso ein Arbeitsvertrag nach niederländischem Recht?

Ein Arbeitsvertrag nach niederländischem Arbeitsrecht unterscheidet sich vom deutschen Arbeitsvertrag. Er muss alle gesetzlichen Voraussetzungen wie CAO‑Regelungen, Arbeitszeiten und Krankheitsfallregelungen des niederländischen Rechts berücksichtigen.

Welche Steuern müssen bei der Beschäftigung in den Niederlanden gezahlt werden?

Bei einem niederländischen Arbeitnehmer fällt die gewöhnliche Lohnsteuer an.

Benötige ich eine A1‑Bescheinigung für meine Mitarbeiter?

Ja, bei grenzüberschreitender Tätigkeit zwischen Deutschland und den Niederlanden ist die A1‑Bescheinigung erforderlich, um die Sozialversicherungspflicht eindeutig zu regeln.

Muss ich in den Niederlanden eine Firma gründen, bevor ich Mitarbeiter einstellen kann?

Nicht immer. Die Notwendigkeit einer Niederlassung oder Gesellschaft in den Niederlanden hängt von der Art Ihrer Tätigkeit ab. Wir prüfen, ob die Gründung einer Tochtergesellschaft vorzunehmen ist oder die Registrierung des Mitarbeiters ausreicht.

Wie funktioniert die Gehaltsabrechnung in den Niederlanden?

Die niederländische Gehaltsabrechnung unterscheidet sich von der deutschen: Sie umfasst Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträge, Rentenversicherung (niederländische Rente) und ggf. Beiträge zur Altersversorgung. Wir übernehmen die komplette Abwicklung.

Was ist beim Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den Niederlanden zu beachten?

Das Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland–Niederlande regelt, in welchem Land welches Einkommen zu versteuern ist. Dies ist besonders wichtig für grenzüberschreitende Arbeitnehmer oder Grenzgänger.