Steuern beim Kauf
Beim Erwerb unterscheidet das niederländische Recht zwischen bestehenden und neuen Immobilien. Für bestehende Ferienhäuser:
- Grunderwerbsteuer; 2026 liegt diese bei 8 % des Kaufpreises.
Beim Kauf einer Neuimmobilie (die weniger als zwei Jahre alt ist):
- keine Grunderwerbsteuer,
- stattdessen werden 21 % Mehrwertsteuer
Der Vorteil bei Neubauten: Wenn Sie die Immobilie vermieten, können Sie diese Mehrwertsteuer als Vorsteuer zurückfordern. Bei Eigennutzung wird ein Pro-rata-Ansatz angewendet.
Jährliche kommunale Abgaben
Neben der Einkommensteuer fallen lokale Abgaben an. Die wichtigste ist die Grundsteuer (OZB), die jede Gemeinde auf Basis des behördlich festgestellten Immobilienwerts erhebt.
Weitere Abgaben:
- Gebühren für Müllabfuhr,
- Abwasser und
- Wasserverband.
- Bei Vermietung an Touristen: Tourismusabgabe (Kurtaxe)
- Bei privater Nutzung: Zweitwohnsitzsteuer – dazu später mehr
Zwar zahlen die Gäste diese Tourismusabgabe, Sie als Eigentümer müssen diese einziehen und abführen.
Vermietung und Mehrwertsteuer Niederlande
Unternehmerische Tätigkeiten in den Niederlanden werden mit einer Mehrwertsteuer von 21 % (seit 2026) besteuert: Die Vermietung einer Ferienwohnung fällt unter den Begriff. Als Vermieter können Sie die beim Kauf und bei Investitionen gezahlte Mehrwertsteuer zurückfordern – bei ausschließlicher Vermietung vollständig, bei gemischter Nutzung anteilig.
Viele Eigentümer vermieten über einen Ferienpark. Dabei erstellt der Parkbetreiber die Rechnungen in Ihrem Namen und behält eine Provision ein. Die Umsatzsteuer müssen Sie dennoch selbst abführen. Diese Konstellation erfordert besondere steuerliche Aufmerksamkeit – sprechen Sie uns gerne an.
Zweitwohnsitzsteuer bei Eigennutzung
Nutzen Sie die Ferienwohnung selbst, erhebt die Gemeinde die sogenannte Forensenbelasting (Zweitwohnsitzsteuer). Diese kommunale Steuer gilt für möblierte Wohnungen, die länger als 90 Tage im Jahr verfügbar sind – auch ohne tatsächliche Nutzung. Die Höhe variiert erheblich (je nach Gemeinde): Für eine Immobilie mit 500.000 Euro Wert beträgt sie auf Ameland etwa 2.043 Euro jährlich.
Was gilt in Deutschland?
Das Doppelbesteuerungsabkommen weist das Besteuerungsrecht für Immobilieneinkünfte den Niederlanden zu. Deutsche Eigentümer zahlen auf niederländische Mieteinnahmen keine zusätzliche deutsche Einkommensteuer.