Ferien­haus in den Nieder­landen: Steuern für deutsche Eigen­tümer

Die Besteuerung von Immobilien wird in den Niederlanden anders gehandhabt als in Deutschland. Es gibt Unterschiede, auf die deutsche Eigentümer besonders achten sollten. Dazu zählen etwa die Vermietung, die Reformen rund um Box 3 sowie steuerliche Besonderheiten beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie in Holland.

Ihr Ferien­haus in den Nieder­landen: Was Sie steuer­lich wissen müssen

Zeeland, Ameland, das Wattenmeer: Für viele Deutsche ist ein Ferienhaus in den Niederlanden eine attraktive Kapitalanlage oder ein persönlicher Rückzugsort. Doch wer eine Immobilie in den Niederlanden besitzt oder vermietet, muss sich auf ein völlig anderes Steuersystem einstellen. Und dieses System ändert sich: Ab 2028 tritt eine grundlegende Reform in Kraft, die unter anderem eine neue Veräußerungssteuer auf Verkaufsgewinne einführt.

Als niederländische Steuerkanzlei mit deutschsprachiger Beratung mit über 50 Jahren Erfahrung begleiten wir deutsche Ferienhaus-Eigentümer durch beide Steuersysteme – vom Kauf bis zum Verkauf, von der jährlichen Erklärung bis zur optimalen Gestaltung.

Daniël Mol
Daniël Mol Senior Manager International Tax

Die Nieder­lande besteuern Immobilien anders

Das niederländische Steuersystem funktioniert anders als das deutsche. Ihr Ferienhaus in den Niederlanden wird in der sogenannten Box 3 der niederländischen Einkommensteuer erfasst. Anders als in Deutschland werden nicht die tatsächlichen Mieteinnahmen besteuert, sondern eine fiktive Rendite auf das Vermögen.

Das bedeutet:

  • Steuerpflicht auch ohne Vermietung
  • Besteuerung auf Basis des Immobilien-Schätzwerts (WOZ-Wert, Waardering Onroerende Zaken-waarde)
  • Schulden sind begrenzt abzugsfähig
  • Steuersatz aktuell 36 %

Gleichzeitig gibt es Vorteile: Kapitalgewinne beim Verkauf sind derzeit noch steuerfrei. Und für deutsche Eigentümer ohne Wohnsitz in den Niederlanden fallen bei Erbschaft oder Schenkung keine niederländischen Steuern an. Diese Unterschiede zu verstehen und zu nutzen, erfordert Expertise in beiden Ländern.

 

Box 3 - Reform 2028

Was ändert sich für Ihre Ferienwohnung oder Immobilie?

Die niederländische Regierung reformiert das 3 Box-Steuersystem grundlegend. Künftig wird die tatsächliche Rendite besteuert statt einer fiktiven Pauschale.

Zu den steuerpflichtigen Einkünften zählen dann:

  • Mieteinnahmen und
  • Wertsteigerungen der Immobilie.

Einführung einer Veräußerungssteuer: Beim Verkauf wird der realisierte Gewinn erstmals in den Niederlanden steuerpflichtig.

Im Gegenzug werden Ausgaben wie Zinsen, Instandhaltung und Renovierungen abzugsfähig. Verluste können mit künftigen Gewinnen verrechnet werden.

Die Nutzungsart wird steuerlich relevanter. Bei ganzjähriger Vermietung (mindestens 90 % des Jahres) werden Mieteinnahmen nach Kostenabzug besteuert. Bei reiner Eigennutzung gilt ein pauschaler Zuschlag von 3,35 % auf den Immobilienwert. Bei gemischter Nutzung wird der höhere Betrag aus beiden Berechnungen herangezogen.

Eine frühzeitige steuerliche Planung kann hier entscheidend sein.

Die aktuelle Vermögenssteuer verstehen

Bis zur Reform 2028 gilt das bestehende Box-3-System. Ihre Ferienwohnung wird als Vermögen in Box 3 der niederländischen Einkommensteuer erfasst und mit einem Steuersatz von 36 % auf eine fiktive Rendite besteuert.

Nach Urteilen des niederländischen Obersten Gerichtshofs können Sie alternativ die Besteuerung nach tatsächlicher Rendite wählen. Diese umfasst Mieteinnahmen, die jährliche Wertsteigerung (basierend auf dem behördlichen WOZ-Wert) und abzugsfähige Zinskosten.

Die Wahl der günstigeren Variante hängt von Ihrer individuellen Situation ab. Genau hier liegt der Wert einer fachkundigen Beratung. Übrigens: Die niederländische Steuerbehörde hält derzeit viele Einkommensteuererklärungen mit Box-3-Einkünften zurück, bis die rechtliche Lage geklärt ist. Haben Sie bereits einen endgültigen Bescheid erhalten, sollten Sie innerhalb von sechs Wochen Einspruch einlegen.

Steuern beim Kauf

Beim Erwerb unterscheidet das niederländische Recht zwischen bestehenden und neuen Immobilien. Für bestehende Ferienhäuser:

  • Grunderwerbsteuer; 2026 liegt diese bei  8 % des Kaufpreises.

Beim Kauf einer Neuimmobilie (die weniger als zwei Jahre alt ist):

  • keine Grunderwerbsteuer,
  • stattdessen werden 21 % Mehrwertsteuer

Der Vorteil bei Neubauten: Wenn Sie die Immobilie vermieten, können Sie diese Mehrwertsteuer als Vorsteuer zurückfordern. Bei Eigennutzung wird ein Pro-rata-Ansatz angewendet.

Jährliche kommunale Abgaben

Neben der Einkommensteuer fallen lokale Abgaben an. Die wichtigste ist die Grundsteuer (OZB), die jede Gemeinde auf Basis des behördlich festgestellten Immobilienwerts erhebt.

Weitere Abgaben:

  • Gebühren für Müllabfuhr,
  •  Abwasser und
  • Wasserverband.
  • Bei Vermietung an Touristen: Tourismusabgabe (Kurtaxe)
  • Bei privater Nutzung: Zweitwohnsitzsteuer – dazu später mehr

Zwar zahlen die Gäste diese Tourismusabgabe, Sie als Eigentümer müssen diese einziehen und abführen.

Vermietung und Mehrwertsteuer Niederlande

Unternehmerische Tätigkeiten in den Niederlanden werden mit einer Mehrwertsteuer von 21 % (seit 2026) besteuert: Die Vermietung einer Ferienwohnung fällt unter den Begriff. Als Vermieter können Sie die beim Kauf und bei Investitionen gezahlte Mehrwertsteuer zurückfordern – bei ausschließlicher Vermietung vollständig, bei gemischter Nutzung anteilig.

Viele Eigentümer vermieten über einen Ferienpark. Dabei erstellt der Parkbetreiber die Rechnungen in Ihrem Namen und behält eine Provision ein. Die Umsatzsteuer müssen Sie dennoch selbst abführen. Diese Konstellation erfordert besondere steuerliche Aufmerksamkeit – sprechen Sie uns gerne an.

Zweitwohnsitzsteuer bei Eigennutzung

Nutzen Sie die Ferienwohnung selbst, erhebt die Gemeinde die sogenannte Forensenbelasting (Zweitwohnsitzsteuer). Diese kommunale Steuer gilt für möblierte Wohnungen, die länger als 90 Tage im Jahr verfügbar sind – auch ohne tatsächliche Nutzung. Die Höhe variiert erheblich (je nach Gemeinde): Für eine Immobilie mit 500.000 Euro Wert beträgt sie auf Ameland etwa 2.043 Euro jährlich.

Was gilt in Deutschland?

Das Doppelbesteuerungsabkommen weist das Besteuerungsrecht für Immobilieneinkünfte den Niederlanden zu. Deutsche Eigentümer zahlen auf niederländische Mieteinnahmen keine zusätzliche deutsche Einkommensteuer.

Erbschaft und Schen­kung

Für deutsche Eigentümer gilt: niederländische Erbschafts- und Schenkungssteuer fallen nur an, wenn der Erblasser oder Schenker zum Zeitpunkt der Übertragung in den Niederlanden wohnhaft war oder die niederländische Staatsangehörigkeit besitzt und in den letzten 10 Jahren aus den Niederlanden weggezogen ist. Die Übertragung einer niederländischen Ferienimmobilie an Ihre Erben löst daher in der Regel keine niederländische Steuer aus.

Unsere Beratung für Immobilieneigentümer in den Niederlanden

De Jong & Laan gehört zu den zehn führenden Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsunternehmen der Niederlande. Unser deutschsprachiges Team berät Sie gerne zu allen Fragen rund um Ihre Ferienimmobilie in den Niederlanden.

Wir unterstützen Sie bei der steuerlichen Bewertung vor dem Kauf, bei der Registrierung beim niederländischen Finanzamt und bei der jährlichen Steuererklärung. Wir berechnen, ob für Sie die fiktive oder tatsächliche Rendite günstiger ist, und beraten Sie zur optimalen Gestaltung bei Vermietung, Eigennutzung oder gemischter Nutzung. Auch bei Mehrwertsteuer-Registrierung, Vorsteuererstattung und Fragen zu Erbschaft und Schenkung stehen wir Ihnen zur Seite.

Ihr deutsch­sprachiger Steuer­berater in den Nieder­landen:

Daniël Mol

Herr Daniël Mol ist Senior Berater für internationales Steuerrecht bei de Jong & Laan. Als erfahrener Steuerberater im niederländischen Steuerrecht steht er Ihnen gerne als persönlicher Ansprechpartner zur Seite.

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Wie viel Steuern zahle ich für ein Ferienhaus in den Niederlanden?

Das hängt vom Immobilienwert, der Finanzierung und der Nutzungsart ab. Bei einer Immobilie von 500.000 Euro mit 300.000 Euro Schulden liegt die jährliche Steuer zwischen etwa 5.500 und 20.500 Euro – je nach gewählter Berechnungsmethode.

Muss ich Steuern zahlen, auch wenn ich nicht vermiete?

Ja. Die Niederlande besteuern eine fiktive Rendite auf Vermögen. Anders als in Deutschland fällt die Steuer unabhängig von tatsächlichen Einnahmen an.

Lohnt sich ein Ferienhaus in den Niederlanden trotz der Steuern?

Das ist eine individuelle Abwägung. Die Steuerlast ist kalkulierbar, Kapitalgewinne sind derzeit steuerfrei, und bei Vermietung können Sie die Vorsteuer zurückfordern. Eine vorherige Beratung hilft, die Gesamtkosten realistisch einzuschätzen.

Was bedeutet die Reform 2028 für mich?

Ab 2028 werden tatsächliche Erträge besteuert und eine Veräußerungssteuer auf Verkaufsgewinne eingeführt. Für Eigentümer mit hohen Wertsteigerungen kann dies die Steuerlast erhöhen. Gleichzeitig werden mehr Kosten abzugsfähig.

Fällt beim Vererben die niederländische Erbschaftssteuer an?

Für deutsche Eigentümer in der Regel nicht. Die niederländische Erbschaftsteuer greift nur, wenn der Erblasser in den Niederlanden wohnhaft war.

Wann sollte ich einen Steuerberater einschalten?

Idealerweise vor dem Kauf, um die steuerlichen Folgen zu verstehen. Spätestens bei der ersten Steuererklärung oder wenn Sie zwischen Vermietung und Eigennutzung abwägen.

Kontakt

Haben Sie Fragen zu Ihrer Immobilie in den Niederlanden? Unser deutschsprachiges Team berät Sie persönlich – von der Kaufentscheidung bis zur jährlichen Steuererklärung.

Sie erhalten bei uns:

  • Persönliche Ansprechpartner
  • Schnelle Reaktionszeiten
  • Klare Beratung auf Deutsch, Niederländisch und Englisch