BV Niederlande Steuern: Das sollten Sie als deutsches Unternehmen wissen
Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer, Lohnsteuer
- Körperschaftsteuer: 19 % bzw. 25,8 % (je nach Gewinnhöhe)
- Umsatzsteuer (BTW): 21 %, 9 %, 0 %
- Lohnsteuer bei Anstellung von Mitarbeitern
- Grds. keine Gewerbesteuerpflicht
Dividendensteuer
Der reguläre Steuersatz liegt bei 15 % der Quellensteuer (Dividendbelasting). Für deutsche Gesellschafter gibt es teilweise die Möglichkeit zur Steuerbefreiung bzw. Entlastung.
In den Niederlanden wird unter anderem zwischen konzerninternen Dividenden (intercompany dividend) vs. portfolio dividend unterschieden. Die konzerninterne Dividende ist nach der Verwaltungsdarstellung typischerweise eine Dividende bei ≥ 5% Beteiligung. Nach nationalen, internationalen und europäischen Regelwerken, insbesondere dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den Niederlanden und Deutschland, bestehen grds. Entlastungsmöglichkeiten für die Dividendenzahlungen von verbundenen Gesellschaften.
Holding
Dividenden und Veräußerungsgewinne aus einer qualifizierenden Beteiligung (deelneming) sind i.d.R. nicht Teil des steuerpflichtigen Gewinns der Muttergesellschaft.
Im Gegenzug: Verluste aus der Beteiligung sind nicht abzugsfähig; ebenso typischerweise An- und Verkaufskosten.
Tochtergesellschaften können unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei an die Holding ausgeschüttet werden – ideal für Reinvestitionen/Asset‑Protection/Exit-Strukturierung.
Steuerliche Fallstricke treten insbesondere im grenzüberschreitenden Kontext häufig auf. Wir unterstützen Sie dabei, irrtümliche Steuerzahlungen in beiden Ländern zu vermeiden und mögliche Entlastungsregelungen und Steuerbefreiungen in Anspruch zu nehmen. Gerne prüfen wir Ihren Sachverhalt und unterstützen Sie bei Ihrem Vorhaben.
BV Niederlande Buchhaltung und Administration
Als Unternehmen in den Niederlanden besteht für Sie Pflicht zur doppelten Buchführung, Jahresabschlusserstellung, Offenlegung & Steuererklärungen. Wir können Sie bei den Buchhaltungs- und Administrativpflichten unterstützen:
Buchhaltung in den Niederlanden
- Kontakt zur niederländischen Bank
- UBO-Meldung durch einen Notar aus unserem Netzwerk
- Handelsregisterauszüge & digitale Korrespondenz mit Behörden mit Hilfe eines Notars aus unserem Netzwerk
Administratives in den Niederlanden
- Führung eines NL-Geschäftskontos empfohlen
- Erstellung von Arbeitsverträgen, ggf. auf NL-rechtlicher Basis
- Digitale Kommunikation mit dem Finanzamt (Belastingdienst)