BV Nieder­lande
und andere Rechts­formen

Rechtsformen in den Niederlanden: BV, NV, VOF, CV, Eenmanszaak im Vergleich. Wer als deutsches Unternehmen in den niederländischen Markt eintritt, steht vor einer zentralen Frage: Welche Rechtsform ist die richtige? Die niederländische BV (Besloten Vennootschap) ist besonders beliebt, doch auch VOF, CV, Eenmanszaak oder NV bieten je nach Unternehmensstruktur und Vorhaben individuelle Vorteile. Als deutschsprachige Steuerberatungskanzlei mit Sitz in den Niederlanden betreuen und beraten wir Sie umfassend bei der Wahl der passenden Rechtsform, der Gründung und den steuerlichen sowie administrativen Verpflichtungen.

Welche Rechtsformen gibt es in den Niederlanden?

Eine Übersicht für deutsche Unternehmer:

  • BV – Besloten Vennootschap (vergleichbar mit GmbH)
  • NV – Naamloze Vennootschap (vergleichbar mit AG)
  • VOF – Vennootschap onder Firma (vergleichbar mit oHG)
  • CV – Commanditaire Vennootschap (Kommanditgesellschaft)
  • Eenmanszaak – Einzelunternehmen
Daniël Mol
Daniël Mol Senior Manager International Tax

Für wen eignet sich welche Rechts­form?

Je nach Investitionsvolumen, Haftungsstruktur, steuerlichen Zielen und langfristigen Plänen bieten sich unterschiedliche Konstellationen an. Dabei bietet das niederländische Gesellschaftsrecht ähnlich wie im deutschen Gesellschaftsformen mit oder ohne eigene Rechtsfähigkeit.

  • BV / Holdingstruktur: eignet sich ideal für mittelständische Unternehmen, Beteiligungsgesellschaften, Investoren.
  • VOF / CV: für Kooperationen, Familienunternehmen, lokale Geschäftstätigkeit besonders geeignet
  • Eenmanszaak: für Einzelunternehmer mit Fokus auf nationale Tätigkeit vorteilhaft

Besonders die BV mit Holdingstruktur ist für viele deutsche Unternehmer attraktiv – besonders im Rahmen von Bauprojekten, IT-Dienstleistungen, Handel oder bei Firmenübernahmen.

Nieder­ländische BV

Mindestkapital und Pflichten

Das niederländische Gesellschaftsrecht stellt keine Mindestanforderungen an das Anteilskapital einer BV (Stammkapital). Daher ist die Gründung einer niederländischen BV bereits mit beispielsweise 1 EUR Stammkapital möglich. Es gelten jedoch Buchführungspflichten, Offenlegungspflichten beim niederländischen Handelsregister (Kamer van Koophandel) und jährliche Steuererklärungen.

BV vs. deutsche GmbH

Das niederländische Gesellschaftsrecht bietet der BV deutlich mehr Flexibilität als der GmbH nach deutschem Recht zusteht:

Kriterium Niederländische BV Deutsche GmbH

Rechtspersönlichkeit

Ja Ja

Stammkapital

Keine Mindestanforderungen,
z.B. 1 EUR
Möglich (z. B. bei Ausschüttungen ohne Zahlungstest)

Geschäftsführer

Kann sowohl juristische Person als auch natürliche Person sein Geschäftsführer muss eine natürliche Person sein

Haftung Gesellschafter

Beschränkt auf Einlage Beschränkt auf Stammeinlage

Geschäftsführerhaftung

Möglich (z. B. bei Ausschüttungen ohne Zahlungstest) Möglich (z. B. Kapitalerhaltung, Insolvenzverschleppung)

Kapitalnachweisprüfung durch Notar

Nein Ja

Steuern

nur Körperschaftsteuer, je nach Gewinn 19 % oder 25,8 % ;
keine Gewerbesteuer
Körperschaftsteuer (15 %), Solidaritätszuschlag, Gewerbesteuer

Arten von BVs (Operativ, Holding, Tochter­gesell­schaft)

Das niederländische Recht kennt nur die BV als solche, eine rechtliche Differenzierung besteht nicht. Dennoch kann im Rahmen der Unternehmensgründung die Gesellschafterrechte und  Satzung so angepasst werden, dass die BV Ihre unternehmerischen Bedürfnisse bestens umsetzt. Die BV ist daher sehr wandelbar. In der Praxis bieten sich daher verschiedene Umsetzungsmöglichkeiten an:

  • Operative BV
  • Holding-BV
  • Projektgesellschaften (z. B. für Bauvorhaben)
  • Tochtergesellschaft einer deutschen GmbH

Holdingstruktur Niederlande: Vorteile für deutsche Unternehmer

In einer Holdingstruktur hält eine BV (die Holdinggesellschaft, holding) Anteile an einer oder mehreren anderen BVs (Betriebsgesellschaft, werkmaatschappijen). Dies sorgt für eine Trennung zwischen Vermögen und operativen Aktivitäten.

Die Holdinggesellschaft nimmt

  • die Funktion der Muttergesellschaft wahr;
  • verwaltet die wichtigsten Vermögenswerte wie überschüssige Gewinne und Immobilien;
  • führt selbst keine täglichen Geschäftsaktivitäten durch.

Die Betriebsgesellschaft ist das eigentliche Unternehmen, in dem die täglichen Geschäfte wie Produktion und Dienstleistungen stattfinden.

Der Unternehmer ist als natürliche Person Inhaber der Holdinggesellschaft, und die Holdinggesellschaft ist wiederum Eigentümerin der Betriebsgesellschaft. Diese Konstellation weist mehrere Vorzüge auf:

  • Steuerliche Optimierung (Dividenden, Verkaufserlöse)
  • Schutz des operativen Geschäfts
  • Gestaltung grenzüberschreitender Gruppenstrukturen
  • Doppelbesteuerungsabkommens-Vorteile bei Ausschüttungen

BV gründen

BV in den Niederlanden gründen: Ablauf, Kosten & Dokumente

Wir kooperieren mit einem Partnernetzwerk, das auch Notare umfasst. Wir begleiten Sie von der Vorbereitung bis hin zur Eintragung im niederländischen Handelsregister (Kamer van Koophandel) mit einem Notar aus unserem Netzwerk.

Sie wollen schnell eine BV gründen? Ein Notar aus unserem Netzwerk gründet für Sie: Innerhalb von ca. 5–10 Werktagen nach Vorlage aller Dokumente könnte bereits Ihre BV rechtsfähig im Rechtsverkehr auftreten.

Die Kosten für die Gründung einer BV in den Niederlanden können stark variieren. Grundsätzlich setzen sich die Kosten zusammen aus: Stammkapital, Eintragung in die Kamer van Koophandel, Notar, Beratung, Anschrift/Sitz der Gesellschaft.

BV Gründung in Holland: Schritt-für-Schritt Anleitung

In der Regel besteht die Gründung einer BV aus folgenden 6 Schritten:

  1. Rechtsformwahl und Strukturberatung
  2. Vorbereitung Gründungsunterlagen (Satzung, Gesellschaftervertrag)
  3. Notarielle Beurkundung
  4. Eintragung Handelsregister
  5. Steuerliche Anmeldung
  6. Buchhaltung & Gehaltsabrechnung und weitere Administrative Aufgaben

Steuerliche Registrierung + RSIN-Nummer

Pflicht für Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer (BTW) und ggf. Lohnsteuer. Wir übernehmen alle steuerlichen Formalitäten.

BV-Gründung für deutsche Unternehmen: Steuerliche Besonderheiten

Grundsätzlich ist der Sitz der Gesellschaft und der Geschäftsführung  entscheidend für die Besteuerung. Bei grenzüberschreitenden Konstellationen besteht die Gefahr einer Besteuerung sowohl in den Niederlanden als auch in Deutschland.

  • Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland: Vermeidung Sie eine Doppelbesteuerung
  • Bewertung von Betriebsstätten
  • Umgang mit grenzüberschreitender Geschäftsführung

BV Nieder­lande Steuern: Das sollten Sie als deutsches Unter­nehmen wissen

Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer, Lohnsteuer

  • Körperschaftsteuer: 19 % bzw. 25,8 % (je nach Gewinnhöhe)
  • Umsatzsteuer (BTW): 21 %, 9 %, 0 %
  • Lohnsteuer bei Anstellung von Mitarbeitern
  • Grds. keine Gewerbesteuerpflicht

Dividendensteuer

Der reguläre Steuersatz liegt bei 15 % der Quellensteuer (Dividendbelasting). Für deutsche Gesellschafter gibt es teilweise die Möglichkeit zur Steuerbefreiung bzw. Entlastung.

In den Niederlanden wird unter anderem zwischen konzerninternen Dividenden (intercompany dividend) vs. portfolio dividend unterschieden. Die konzerninterne Dividende ist nach der Verwaltungsdarstellung typischerweise eine Dividende bei ≥ 5% Beteiligung. Nach nationalen, internationalen und europäischen Regelwerken, insbesondere dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den Niederlanden und Deutschland, bestehen grds. Entlastungsmöglichkeiten für die Dividendenzahlungen von verbundenen Gesellschaften.

Holding

Dividenden und Veräußerungsgewinne aus einer qualifizierenden Beteiligung (deelneming) sind i.d.R. nicht Teil des steuerpflichtigen Gewinns der Muttergesellschaft.

Im Gegenzug: Verluste aus der Beteiligung sind nicht abzugsfähig; ebenso typischerweise An- und Verkaufskosten.

Tochtergesellschaften können unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei an die Holding ausgeschüttet werden – ideal für Reinvestitionen/Asset‑Protection/Exit-Strukturierung.

Steuerliche Fallstricke treten insbesondere im grenzüberschreitenden Kontext häufig auf. Wir unterstützen Sie dabei, irrtümliche Steuerzahlungen in beiden Ländern zu vermeiden und mögliche Entlastungsregelungen und Steuerbefreiungen in Anspruch zu nehmen. Gerne prüfen wir Ihren Sachverhalt und unterstützen Sie bei Ihrem Vorhaben.

BV Niederlande Buchhaltung und Administration

Als Unternehmen in den Niederlanden besteht für Sie Pflicht zur doppelten Buchführung, Jahresabschlusserstellung, Offenlegung & Steuererklärungen. Wir können Sie bei den Buchhaltungs- und Administrativpflichten unterstützen:

Buchhaltung in den Niederlanden

  • Kontakt zur niederländischen Bank
  • UBO-Meldung durch einen Notar aus unserem Netzwerk
  • Handelsregisterauszüge & digitale Korrespondenz mit Behörden mit Hilfe eines Notars aus unserem Netzwerk

Administratives in den Niederlanden

  • Führung eines NL-Geschäftskontos empfohlen
  • Erstellung von Arbeitsverträgen, ggf. auf NL-rechtlicher Basis
  • Digitale Kommunikation mit dem Finanzamt (Belastingdienst)
Steuer­beratung in den Nieder­landen für deutsche Unter­nehmen

Über de Jong & Laan

Seit mehr als 50 Jahren ist de Jong & Laan als unabhängige Beratungsfirma in den Niederlanden tätig und gehört mittlerweile zu den zehn führenden Unternehmen der niederländischen Wirtschaftsprüfungsbranche. Wir beraten und unterstützen Sie in den Bereichen der Wirtschaftsprüfung, Buchhaltung, Steuerberatung sowie Unternehmensfinanzierung und Personal. De Jong & Laan ist als stolzes Mitglied des GGI Global Alliance nicht nur das größte assoziierte niederländische Mitgliedsunternehmen, sondern hat aufgrund der breite des internationalen Partner-Netzwerks von GGI seinen Mandanten den Zugang zum globalen Markt zu verschaffen. 

Steuer­beratung Nieder­lande: Unser Service für deutsche Unternehmer

Unsere Leistungen im Überblick:

  • Unterstützung bei Buchhaltung, Jahresabschluss & internationale Steuerfragen
  • Steuerfragen bei einer Beschäftigung in den Niederlanden
  • Steuerliche Registrierung bei der niederländischen Steuerbehörde & Steuererklärungen (Umsatzsteuer, Körperschaftsteuer, Lohnsteuer) in den Niederlanden
  • Beratung zu Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland‑Niederlande
  • Übernahme von weiteren Buchhaltungstätigkeiten und Rechnungswesen für ihr Unternehmen (Bspw.: Finanzverwaltung, Erstellen des Jahresabschlusses, Arbeitskostenregelungen, Körperschaftsteuererklärungen / Mehrwertsteuer abführen, Rechnungslegungsstandards nach niederländischem Recht (Titel 9 BW2, RJ(k)).
  • Gehaltsabrechnung Niederlande & Lohnsteuererklärung
  • Beratung zur Einstellung niederländischer Arbeitnehmer
  • Erstellung von Arbeitsverträgen nach niederländischem Recht
  • Unterstützung bei A1‑Bescheinigung & Sozialversicherung
  • Zudem stehen wir Ihnen zu weiteren Anliegen beratend bei.

Unsere Experten bei de Jong & Laan sind mit den Besonderheiten des niederländischen als auch deutschen  Rechts- und Steuersystem vertraut und bieten Ihnen eine fachkundige Beratung auf Deutsch.

Wir sind spezialisiert auf: Kleine und Mittelständische Unternehmen, deutsche Unternehmer, Investoren, Start-Ups und Privatpersonen, die sich in den Niederlanden niederlassen möchten oder gewerblich in den Niederlanden tätig werden möchten und steuerrechtliche Unterstützung bei der Planung und/oder Umsetzung benötigen.

Insbesondere auf die Sektoren:

  • Bau & Installation;
  • Technik & Ingenieurwesen;
  •  Logistik & Transport

Steuer­berater Nieder­lande:

Daniël Mol

Herr Daniël Mol ist Senior Berater für internationales Steuerrecht bei de Jong & Laan. Als erfahrener Steuerberater mit fundierter Kenntnis des niederländischen und deutschen Steuerrechts, steht Ihnen als persönlicher Ansprechpartner zur Seite.

Fazit

Die Wahl der richtigen Rechtsform – insbesondere der BV in Kombination mit einer Holdingstruktur – ist ein wesentlicher Erfolgsfaktor für Ihr Engagement in den Niederlanden. D&L unterstützt Sie von der Gründung bis zur laufenden steuerlichen und administrativen Betreuung.

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Was ist der Unterschied zwischen BV und GmbH?

Die BV ist flexibler, schneller zu gründen und erfordert weniger Kapitalnachweis – bei vergleichbarer Haftungsbeschränkung.

Kann ich eine BV gründen, ohne in den Niederlanden zu wohnen?

Ja. Wir unterstützen Sie mit Hilfe eines Notars aus unserem Partnernetzwerk vollständig – auch ohne lokale Präsenz.

Welche Steuern fallen für eine BV an?

Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer, ggf. Dividendensteuer und Lohnsteuer – je nach Struktur.

Welche Rechtsform eignet sich für mein Vorhaben?

Das hängt von Ihrer Tätigkeit, Beteiligungsstruktur und Ihrem Investitionsplan ab. Wir beraten Sie individuell.

Kontakt

Fragen zur BV oder anderen Rechtsformen in den Niederlanden? Unsere deutschsprachigen Steuerberater mit Spezialisierung auf niederländisches Steuerrecht unterstützen Sie bei der Gründung, Strukturierung und laufenden Verwaltung Ihrer niederländischen Gesellschaft.

Sie erhalten bei uns:

  • Persönliche Ansprechpartner
  • Schnelle Reaktionszeiten
  • Klare Beratung auf Deutsch & Niederländisch