Box 3 in den Niederlanden: Was sich 2028 ändert – und was noch offen ist

Ab 2028 gilt in den Niederlanden ein neues Box-3-System. Was ändert sich für Anleger, Sparer und Immobilienbesitzer, und was tun Sie jetzt?

Box 3 Niederlande 2028: neues Steuersystem ­ de Jong & Laan

Zusammenfassung

  • Die Tweede Kamer (niederländische Repräsentantenhaus) hat am 12. Februar 2026 das Gesetz über die tatsächliche Rendite in Box 3 angenommen; die Eerste Kamer (Senat) behandelt es noch.
  • Ab 2028 wird nicht mehr eine pauschale Rendite besteuert, sondern die tatsächlich erzielte, je nach Vermögensart nach dem Zuwachs- oder dem Gewinnprinzip.
  • Aktien und Wertpapiere unterliegen der Vermögenszuwachssteuer (vermogensaanwasbelasting): auch nicht realisierte Wertsteigerungen werden jährlich besteuert.
  • Immobilien und Anteile an Start-ups fallen unter die Vermögensgewinnsteuer (vermogenswinstbelasting): Besteuerung erfolgt erst beim Verkauf.

Box 3 Niederlande

Wer in den Niederlanden anlegt, spart oder Immobilien besitzt, zahlt dort Steuer auf Einkünfte aus Vermögen, nicht über eine Abgeltungssteuer wie in Deutschland, sondern über Box 3, eine eigenständige Kategorie der niederländischen Einkommensteuer (inkomstenbelasting). Jahrelang funktionierte dieses System auf Basis einer pauschalen Rendite. Der Hoge Raad (Oberster Gerichtshof der Niederlande) erklärte es 2021 für europarechtswidrig. Seitdem befindet sich Box 3 im Ausnahmezustand und eine Gesetzesänderung steht bevor.

Ende Februar 2026 schien das neue Gesetz kurz vor dem Scheitern zu stehen: der niederländische Finanzminister Heinen kündigte überraschend an, den bereits von der Tweede Kamer verabschiedeten Gesetzentwurf über die tatsächliche Rendite in Box 3 (Wetsvoorstel Wet werkelijk rendement box 3) zurückzuziehen. Der niederländische Staatssekretär Eerenberg stellte kurz darauf klar, dass das Verfahren in der Eerste Kamer dennoch weiterläuft – mit dem erklärten Ziel, die Einführung zum 1. Januar 2028 zu sichern.

Für Personen, die nicht in den Niederlanden wohnen, kommt Box 3 nur bei Immobilien in den Niederlanden zum Tragen. Andere Vermögenswerte, wie Bankguthaben und Kapitalanlagen (unter 5 %) werden in den Niederlanden nicht besteuert. Der Rest dieses Beitrags befasst sich mit Box 3 insgesamt und ist daher nur für Personen, die in den Niederlanden wohnen relevant.

Das bisherige Box-3-System

Das pauschale System basiert auf drei Vermögenskategorien. Auf die errechnete fiktive Rendite zahlen Sie 36% Einkommensteuer. Für 2026 gelten folgende Sätze:

  • Bankguthaben (Spareinlagen, Festgeld, Bargeld): 1,28 %
  • Sonstige Vermögenswerte (Wertpapiere, zweite Immobilien, Kryptowährungen u. a.): 6 %
  • Schulden: 2,7 %

Hinweis: Während für 2026 die Prozentsätze für Kapitalanlagen und sonstige Vermögenswerte bereist feststehen, sind die Sätze für Bankguthaben und Schulden nur vorläufig. Diese werden Anfang 2027 endgültig festgelegt.

Der persönliche Freibetrag liegt 2026 bei €59.357 pro Person. Seit dem Kerstarrest (Weihnachtsurteil) von 2021 können Sie mit der Gegenbeweisregelung (Tegenbewijsregeling) nachweisen, dass Ihre tatsächliche Rendite niedriger ist als die pauschale. Das klingt vorteilhaft, hat aber einen Haken: Die tatsächliche Rendite umfasst nicht nur Zinsen, Dividenden und Mieteinkünfte, sondern auch Wertsteigerungen, selbst wenn Sie die betreffenden Vermögenswerte nicht verkauft haben.

medewerker de jong en laan

Das neue Box-3-System ab 2028: ein hybrides Modell

Basierend auf dem aktuellen Gesetzesentwurf (wet werkelijk rendement box 3) soll ab dem 1. Januar 2028 ausschließlich die tatsächlich erzielte Rendite besteuert werden. Welches Besteuerungsprinzip gilt, hängt von der Art des Vermögens ab. Diese Information kann sich möglicherweise noch ändern, da das Gesetz noch nicht abschließend beschlossen wurde.

Niederländische Vermögenszuwachssteuer (vermogensaanwasbelasting): für Aktien und Wertpapiere

  • Wertsteigerungen werden jährlich besteuert, unabhängig davon, ob Sie die Papiere verkauft haben.
  • Auch nicht realisierte Gewinne (sogenannte Buchgewinne) unterliegen der Steuer.
  • Reguläre Erträge wie Dividenden und Zinsen gehören ebenfalls zur steuerpflichtigen Rendite.
  • Steuersatz: 36%; die ersten €1.800 Gewinn pro Jahr bleiben steuerfrei (noch unter Vorbehalt).

Niederländische Vermögensgewinnsteuer (vermogenswinstbelasting): für Immobilien und Start-up-Anteile

  • Besteuerung erfolgt erst beim Verkauf; nur tatsächlich realisierte Gewinne werden erfasst.
  • Laufende Erträge wie Mieteinnahmen werden weiterhin jährlich besteuert.
  • Diese Regelung gilt für Immobilien sowie Anteile an startenden Unternehmen (Start-ups und Scale-ups).
  • Stichtag ist der 1. Januar 2028; es werden nur Wertsteigerungen ab diesem Datum berücksichtigt.

Kritik und weiterer Reformweg

Die Kritik richtet sich vor allem gegen die Vermögenszuwachssteuer (vermogensaanwasbelasting): Buchgewinne können möglicherweise nie realisiert werden, und in einem schlechten Börsenjahr müssen Anleger unter Umständen Wertpapiere verkaufen, um die Steuer auf frühere Wertsteigerungen zu finanzieren.

Damit verbunden ist die Forderung der Zweiten Kammer (Anträge van Dijk und Vermeer), stattdessen auf eine vollständige Vermögensgewinnsteuer hinzuarbeiten, die erst bei Realisierung greift. Ein weiterer Kritikpunkt (Antrag Eerdmans/Bikker) ist das Fehlen einer rückwärtigen Verlustverrechnung. Zudem wird kritisiert, dass die im Entwurf enthaltene Definition von Start-up-Unternehmen den tatsächlichen Merkmalen von Start-ups und Scale-ups nicht gerecht wird.

Die niederländische Regierung hat mit einem Schreiben vom 6. März des Staatssekretärs für Finanzen reagiert. Sie will den Gesetzentwurf nachbessern, prüft die Einführung eines Verlustrücktrags ab 2029 und strebt mittelfristig den Wechsel zu einer Vermögensgewinnsteuer an, die erst bei Realisierung greift. Zusätzlich sind günstigere Regelungen für Start-ups, Scale-ups und Mitarbeiter-Aktienoptionen geplant und eine Anpassung der Definition.

Dennoch hält das Kabinett an der Einführung Anfang 2028 fest. Grund dafür ist, dass das bisherige Pauschalsystem nicht mehr tragfähig ist, ebenfalls nachteilige Effekte aufweist und zudem zu einem erheblichen haushälterischen Fehlbetrag von rund 2,4 Milliarden Euro pro Jahr führt.

Konkrete Umsetzung

Das niederländische Kabinett plant das System in zwei Etappen weiterzuentwickeln. Zunächst soll der laufende Gesetzesvorschlag noch angepasst werden. Konkret geprüft werden:

  • Verlustverrechnung
  • Steuerfreier Gewinnbetrag (heffingsvrij resultaat)
  • Steuersatz
  • Zurechnungsregel für Immobilien (vastgoedbijtelling)

Anschließend soll Box 3 zu einer vollständigen Vermögensgewinnsteuer weiterentwickelt werden, möglichst bereits ab 2029.

Wichtig: Größere Klarheit über die konkreten Anpassungen wird erst mit dem Haushaltstag (Prinsjesdag) im Herbst 2026 erwartet.

Was bedeutet das jetzt für Sie?

Das neue System tritt frühestens am 1. Januar 2028 in Kraft. Zwei Stichtage sind dabei relevant:

  • 1. Januar 2027: maßgeblicher Stichtag (peildatum) für das noch geltende pauschale System
  • 1. Januar 2028: Ihre Vermögenssituation wird erstmals nach dem neuen System bewertet

Erfassen Sie Ihr Vermögen in den Niederlanden vollständig und dokumentieren Sie Erträge und Wertschwankungen lückenlos. Bei größeren Vermögen oder Immobilienbesitz in den Niederlanden empfiehlt sich frühzeitige steuerliche Beratung, auch im Hinblick auf das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und den Niederlanden.

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Was ist Box 3 in den Niederlanden?

Box 3 ist die dritte Einkommensteuerkategorie der niederländischen Einkommensteuer (inkomstenbelasting) und besteuert Einkünfte aus privatem Spar- und Anlagevermögen – bisher auf Basis einer pauschalen Rendite, ab 2028 auf Basis der tatsächlich erzielten.

Was ändert sich konkret ab 2028?

Ab 2028 wird die tatsächlich erzielte Rendite besteuert: Wertpapiere jährlich, auch auf nicht realisierte Wertsteigerungen; Immobilien und Start-up-Anteile erst beim Verkauf.

Was zählt zur tatsächlichen Rendite in den Niederlanden?

Neben regulären Erträgen wie Zinsen, Dividenden und Mieteinnahmen gehören auch Wertsteigerungen dazu, bei Wertpapieren auch dann, wenn Sie diese noch nicht verkauft haben.

Was gilt in Box 3, bis das neue System 2028 in Kraft tritt?

Bis Ende 2027 gilt das bestehende pauschale System; wer nachweisen kann, dass seine tatsächliche Rendite niedriger ist, kann die Gegenbeweisregelung (Tegenbewijsregeling) nutzen.

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Herr Daniël Mol ist Senior Berater für internationales Steuerrecht bei de Jong & Laan und steht Ihnen als persönlicher Ansprechpartner gerne zur Seite.

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