Box 3 Niederlande
Wer in den Niederlanden anlegt, spart oder Immobilien besitzt, zahlt dort Steuer auf Einkünfte aus Vermögen, nicht über eine Abgeltungssteuer wie in Deutschland, sondern über Box 3, eine eigenständige Kategorie der niederländischen Einkommensteuer (inkomstenbelasting). Jahrelang funktionierte dieses System auf Basis einer pauschalen Rendite. Der Hoge Raad (Oberster Gerichtshof der Niederlande) erklärte es 2021 für europarechtswidrig. Seitdem befindet sich Box 3 im Ausnahmezustand und eine Gesetzesänderung steht bevor.
Ende Februar 2026 schien das neue Gesetz kurz vor dem Scheitern zu stehen: der niederländische Finanzminister Heinen kündigte überraschend an, den bereits von der Tweede Kamer verabschiedeten Gesetzentwurf über die tatsächliche Rendite in Box 3 (Wetsvoorstel Wet werkelijk rendement box 3) zurückzuziehen. Der niederländische Staatssekretär Eerenberg stellte kurz darauf klar, dass das Verfahren in der Eerste Kamer dennoch weiterläuft – mit dem erklärten Ziel, die Einführung zum 1. Januar 2028 zu sichern.
Für Personen, die nicht in den Niederlanden wohnen, kommt Box 3 nur bei Immobilien in den Niederlanden zum Tragen. Andere Vermögenswerte, wie Bankguthaben und Kapitalanlagen (unter 5 %) werden in den Niederlanden nicht besteuert. Der Rest dieses Beitrags befasst sich mit Box 3 insgesamt und ist daher nur für Personen, die in den Niederlanden wohnen relevant.